06.03.2015

Heiraten auf hoher See – ein Traum mit etwas Vorbereitung!

Dem Sonnenuntergang entgegen mit dem Kapitän als Standesbeamten … Für viele Paare ist die Hochzeit auf einem Kreuzfahrtschiff der Inbegriff von Romantik schlechthin.  Doch in der Realität erfordert es einiges an Bürokratie, um rechtskräftig auf einem Kreuzfahrtschiff zu heiraten. Das sind Ihre Möglichkeiten!

Heiraten auf dem Kreuzfahrtschiff

Es gibt zwei Alternativen: Eine amtliche Trauung oder „lediglich“ eine feierliche Zeremonie ohne Rechtswirkung. Eine solche Zeremonie hat den Vorteil, dass sie kurzfristig und ganz ohne Bürokratie organisiert werden kann. Seinen romantischen Wünschen und Vorstellungen kann man dabei freien Lauf lassen. Juristisch gesehen ist man damit allerdings nicht verheiratet. Dazu muss im Vorfeld oder Nachhinein eine Trauung durch einen Standesbeamten stattfinden.

Heiraten im Ausland – die deutsche Rechtssprechung

Nach deutschem Recht muss eine Trauung an Land und von einem Standesbeamten vollzogen werden. Dazu zählt auch ein Schiff, das im Hafen liegt. Deutschen Staatsangehörigen steht es natürlich frei, im Ausland zu heiraten und die Ehe anschließend in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Trauung kann also auch auf einem Schiff im Ausland stattfinden. Man muss allerdings wissen, dass sie meist nicht durch den Kapitän vorgenommen werden kann. Kapitäne dürfen in der Regel keine Trauungen vollziehen. Diese Traumschiff-Romantik ist Seemannsgarn.

Wann Sie der Kapitän auf dem Schiff trauen kann

Doch es gibt Ausnahmen: Schiffe, die unter der Flagge von Malta, Bermuda oder den Bahamas fahren. Hier dürfen Kapitäne Trauungen auf hoher See vornehmen. Voraussetzung ist, dass das Schiff sich zum Zeitpunkt der Vermählung in internationalem Gewässer – sprich mindestens zwölf Seemeilen von der Küste entfernt – befindet. Malta gehört zur Europäischen Union, damit ist die Ehe sofort rechtsgültig. Auch die Anerkennung einer Ehe, die auf einem Schiff unter der Flagge der Bermudas geschlossen wurde, ist in Deutschland unproblematisch. Denn die Bermudas gehören zum britischen Überseegebiet. Anders sieht es mit den Bahamas aus. Hier ist die Hochzeit für deutsche Staatsangehörige nicht unmittelbar rechtsgültig.

Viele Kreuzfahrtgesellschaften bieten ihren Gästen Unterstützung und spezielle Arrangements, um in fremdländischen Häfen direkt an Bord oder während eines Landgangs zu heiraten. Die Eheschließung muss nach – in dem jeweiligen Land – geltenden Recht stattfinden und bestimmte bürokratische Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland anerkannt zu werden. Welche Papiere und Dokumente man genau benötigt, ist von Land zu Land unterschiedlich. Welche Anforderungen wo gelten, erfragt man am besten beim deutschen Konsulat im Hochzeitsland oder man informiert sich auf der Website des Auswärtigen Amts. Auf alle Fälle sollte man mit der Planung frühzeitig beginnen, um auch rechtzeitig alle Papiere und gegebenenfalls Übersetzungen organisiert zu haben.

Kirchliche Trauung an Bord

Natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, an Bord „nur“ kirchlich zu heiraten. Voraussetzung dafür ist eine bereits erfolgte standesamtliche Trauung. Die Zeremonie wird dann vom Bordpfarrer durchgeführt. Doch auch hier muss einiges bedacht werden. Es gibt Kreuzfahrtschiffe, die keinen Bordpfarrer haben. Katholiken müssen sich die Zustimmung des Pfarrers ihrer Heimatgemeinde einholen. Auch hier ist also ein wenig Planung erforderlich.

Viele Paare nutzen eine Kreuzfahrt, um an Bord ihr Eheversprechen zum 25. oder 50. Hochzeitstag zu wiederholen. Da gibt es dann natürlich keine Bürokratie und die Kreuzfahrtgesellschaften sind gerne behilflich, dieses besondere Ereignis zu organisieren.

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