25.03.2024

Illegale Souvenirs: Vorsicht bei Mitbringseln aus dem Urlaub!

Die schöne Muschel vom Strand oder handgeschnitzte Figur vom Markt – Urlaubssouvenirs sind eine schöne Erinnerung. Aber nicht alles darf in den Koffer. Fallen deine Andenken nämlich unter den Artenschutz, drohen dir hohe Strafen und im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Damit du am deutschen Zoll keine bösen Überraschungen mit illegalen Souvenirs erlebst, solltest du folgende Tipps beachten!

Artenschutz für bedrohte Tiere, Pflanzen und Materialien

Elfenbeinschmuck oder Elefantenleder, exotische Felle und Pelzmäntel, ausgestopfte Vögel, Kleidung aus Krokodilen oder Schlangenhaut aus dem Urlaub mitbringen… Denkst du etwa, das war einmal? Weit gefehlt! In vielen Ländern zählen diese „Andenken“ nach wie vor zu den am häufigsten eingeführten Mitbringsel. Nicht selten werden auch lebende Tiere wie Katzen, Affen oder Papageie auf den Märkten angeboten. Doch der weltweite Handel mit Tieren oder daraus hergestellten Waren gefährdet den Bestand ihrer Art. Als Reisender kannst du einen großen Beitrag zum Artenschutz von rund 5.600 Tieren und 30.000 Pflanzen leisten, indem du diese teils illegalen Souvenirs lieber nicht mit ins Gepäck nimmst.

Illegale Souvenirs erkennen – 5 Tipps:

1. Finger weg, wenn du nicht sicher bist

Viele Souvenirs wirken auf den ersten Blick unverfänglich. Sie können aber dennoch geschützt sein wie z. B. eine gefärbte Koralle in einem Anhänger. Bei Hautcremes, Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln ist die Sachlage nicht immer eindeutig erkennbar. Wenn sie tierische oder pflanzliche Zusätze enthalten, können sie ebenfalls dem Artenschutz unterliegen.

2. Auf den Rat des Händlers ist nicht immer Verlass

Ein Händler möchte mit dem Verkauf der Ware immer Geld verdienen. Auf seine „Ausfuhrbescheinigung“ solltest du dich deshalb nicht verlassen. Nur die zuständigen Behörden im Urlaubsland können eine rechtlich verbindliche Genehmigung ausstellen.

3. Auch Sand kann verboten sein

Viele Strände liegen in Naturschutzgebieten und weisen seltene Sandqualitäten auf. So kann schon eine Tüte Sand aus dem Urlaub richtig teuer werden. Dies gilt auch für bestimmte Muschel- und Schneckenschalen. Mache lieber ein Foto als Erinnerung. In Sardinien oder der Dominikanischen Republik etwa kann es richtig teuer werden. Dort wird die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro strafrechtlich geahndet.

4. Altes und Antikes nicht entfernen

Archäologische und geschichtliche Funde wie Bilder, Zeichnungen, Antiquitäten, Ton- oder Glasscherben sind einzigartig. Sie gehören als Kulturgut zum jeweiligen Urlaubsland und dürfen in vielen Ländern nicht mitgenommen werden. So ist z. B. in einigen asiatischen Ländern die Ausfuhr von Buddha-Statuen streng untersagt.

5. Fakes & Co. – das Problem mit den Schnäppchen

Vorsicht ist bei Kleidung, Taschen und Uhren großer Marken als vermeintliches Schnäppchen geboten. Denn die bekommt man oft nur als gefälschte Ware in schlechter Qualität. Vielleicht kommst du damit bei der Zollkontrolle noch glimpflich davon. Dennoch empfiehlt der Zoll gefälschte Produkte auch deshalb nicht zu kaufen, weil sie oft unter schlimmen Arbeitsbedingungen produziert werden. In Textilien oder auch in Flip Flops wurden bereits Giftstoffe und Schwermetalle gefunden, die krebserregend sind und nachhaltig schwere Allergien auslösen können.

Was darf in den Koffer?

Sogenannte Artenschutz-Hunde helfen den Zollbeamten bei der Suche. Mit ihrer sensiblen Nase erschnüffeln sie illegale Souvenirs, wodurch sie jährlich mehreren zehntausend bedrohten Arten auf die Spur kommen. Wenn auch völlige Unwissenheit im Spiel ist, schützt sie nicht vor Strafe – auf der Plattform Artenschutz im Urlaub des deutschen Zolls kannst du dich über alle bedrohten Tiere und Pflanzen in deinem Urlaubsland informieren und von welchen Souvenirs du dich besser fernhalten solltest.

Nur mit gültigen Papieren über die Grenze

Auch wenn nicht der Artenschutz laut dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen betroffen ist, gelten in vielen Ländern strenge Einfuhrbestimmungen. So darfst du z. B. auch keine Wein- oder Zitruspflanzen aus Nicht-EU-Ländern mitbringen. Damit soll vorgebeugt werden, dass sich Pflanzenkrankheiten in die EU übertragen.

Bei der Rückkehr aus außereuropäischen Ländern brauchst du immer ein Pflanzengesundheitszeugnis. Auch für die Mitnahme von Hunden, Katzen oder Frettchen über die Grenze gelten je nach Herkunftsland strenge Auflagen. Ohne amtliche Bescheinigungen wie etwa zur Tollwutschutzimpfung oder den EU-Heimtier­ausweis bleiben deine tierischen Begleiter im Urlaubsland.

Tipp: Die Offline-App der deutschen Zollverwaltung „Zoll und Reise“ verschafft dir einen guten Überblick zu den Einreisebestimmungen im Urlaubsland. So weißt du auch immer, welche Freimengen du einführen darfst und welche Einfuhrabgaben anfallen.


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