27.05.2023

Fliegen oder nicht? In diesen 5 Fällen ist eine Flugreise tabu!

Fit für den Flug? Druck in den Ohren, Erkältung oder schwere Beine – nicht immer ist es für die Gesundheit ratsam zu fliegen. 5 Fälle, wann du auf jeden Fall als fluguntauglich giltst und somit nicht in den Flieger steigen darfst:

1. Fliegen bei Herzproblemen

Die Höhe über den Wolken stellt für Herzerkrankte eine besondere Anstrengung dar. Wenn die Sauerstoffsättigung im Blut sinkt, kann es zu stechenden Schmerzen im Brustbereich oder Herzrhythmus-Störungen kommen. Wenn du als Herzpatient jedoch einen stabilen Zustand ärztlich nachweisen kannst, sind selbst Langstreckenflüge für dich grundsätzlich möglich.

Für Herzpatienten auf Reisen: Wichtige Medikamente und ein Dokument, das dich als Herzpatient ausweist (ggf. in mehreren Sprachen), gehören unbedingt ins Handgepäck! Das Reise-Set der Deutschen Herzstiftung hilft mit Reisetipps und wichtigen Informationen für den Herznotfall im Ausland.

2. Nicht fliegen bei ansteckenden Krankheiten

Windpocken oder Röteln? Dann ist ein Flug tabu! Denn der Infektionsschutz für mitreisende Passagiere geht vor. Bis du wieder ein Flugzeug besteigen darfst, musst du dich ein paar Tage gedulden: 4 Tage bei Röteln oder 7 Tage bei Masern und Windpocken.

Auch bei anderen Virusinfektionen wie der saisonalen Grippe oder Covid-19 musst du die Zeit der Ansteckung abwarten. Bei akuter Nasennebenhöhlen- oder Mittelohrentzündung solltest du die Flugreise verschieben. Das gleiche gilt bei schweren Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Lungenentzündung – ausgenommen ein medizinisches Attest bestätigt das Gegenteil.

3. Wann fliegen nach der Operation

Operationen an Augen und Nasennebenhöhlen oder Eingriffe an inneren Organen und Atemwegen sind für Fluggäste nicht ungefährlich. Je nach Operationsgrund und Flugstrecke, aber auch nach individuellem Risiko müssen Patienten teils mehrere Wochen warten.

Denn der niedrige Druckausgleich und die geringe Sauerstoffkonzentration in der Kabine können zu heftigen Beschwerden und weiteren Komplikationen führen. Auch das Thrombose-Risiko, das beim Fliegen durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit immer besteht, steigt.

4. Mit Babybauch auf Reisen – Fliegen in der Schwangerschaft

Die Flugtauglichkeit in der Schwangerschaft ist immer von der einzelnen Person abhängig. Doch mit starker Übelkeit, Thrombose oder einer eingeschränkten Funktion der Plazenta sollten Schwangere generell nicht mehr fliegen.

Solange du dich aber gut fühlst, spricht nichts gegen eine Flugreise, denn der verminderte Sauerstoffdruck stellt kein Risiko dar. Keine Sorge auch vor den Metalldetektoren bei der Sicherheitskontrolle – sie funktionieren magnetisch!

Reisen in der Schwangerschaft: Fliegen im letzten Schwangerschaftsdrittel?

Achte auf die Regelungen der Fluggesellschaften!
Viele Airlines verlangen ab der 28. Schwangerschaftswoche eine ärztliche Bescheinigung, die keinerlei Bedenken gegen den Flug testiert.

Wichtig: Ab der 35. Schwangerschaftswoche gilt bei den meisten Airlines ein Flugverbot. Ein ausreichender Auslandskrankenschutz ist bei Reisen in der Schwangerschaft unerlässlich! Dieser sollte auch die medizinische Behandlung von Frühchen bei Frühgeburten im Ausland oder auch Behandlungskosten, die sich aus unerwarteten Komplikationen in der Schwangerschaft ergeben, in voller Höhe einschließen.

5. Fliegen nach dem Tauchgang

Du möchtest im Urlaub tauchen? Dann plane nach deinem letzten Tauchgang genügend Ruhezeit bis zum Rückflug ein. Denn unter Wasser sammelt sich in unserem Körpergewebe Stickstoff an, der nach dem Tauchen langsam abgeatmet wird.

Wer sich also nach dem Tauchen zu schnell wieder geringem Umgebungsdruck aussetzt, zum Beispiel in der Luft, riskiert Gasblasen im Blut und Gewebe: Die sogenannte Taucher-Dekompressionskrankheit kann durch einen Herz-Kreislauf-Stillstand sogar tödlich sein. Weniger gefährlich, aber dennoch unangenehm sind Symptome nach dem Tauchen wie etwa Hautverfärbungen, Schmerzen in den Gelenken, Übelkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit.


„Ist ein Arzt an Bord?“ Medizinischer Notfall in der Luft


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Ein Kommentar zu “Fliegen oder nicht? In diesen 5 Fällen ist eine Flugreise tabu!”
  1. Milow

    Hatte eine leichte Erkältung (Schnupfen) und bin zurück geflogen. Bei meinem Landeanflug bekam ich starke Schmerzen in der Schädeldecke und konnte so gut wie keinen Druckausgleich herstellen. Natürlich habe ich (Kaugummi/ Schluckbewegungen, Kieferbewegungen/ Wasser getrunken) manchmal glückte der Ausgleich. Aber erst dann bemerkte ich, dass meine Stirnhöhle zugesetzt war und meine Nasennebenhöhlen.
    Nasenspray gehört ab jetzt in mein Handgepäck