04.10.2023

Mit Medikamenten auf Reisen: Nicht alles ist erlaubt!

Ob Urlaub oder Dienstreise – eine Reiseapotheke mit Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall gehört immer ins Gepäck. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente darfst du bedenkenlos einpacken. Was du vorab klären musst, damit es bei der Einreise keine Probleme gibt.

Mit Medikamenten auf Reisen – was darf in die Reiseapotheke?

Zum sogenannten persönlichen Gebrauch darfst du Arzneimittel meist in einer Menge entsprechend deinem Bedarf von drei Monaten ohne Einschränkungen mitführen. Allerdings kann es bei der Einreise in ein anderes Land bei manchen Mitteln zu Schwierigkeiten kommen. Starke Schmerzmittel, etwa gegen Migräne oder Rückenschmerzen, fallen in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer auf Reisen auf solche Medikamente angewiesen ist, muss frühzeitig die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes checken und eventuell einen Arzt konsultieren.

Bescheinigung für Medikamente auf Reisen

Aufwändig, aber zumindest einheitlich geregelt, ist das Vorgehen bei der Einreise in eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens. Wer in seiner Reiseapotheke ein Medikament hat, das zum Betäubungsmittel zählt, braucht eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung – möglichst auf Englisch. In diesem Dokument müssen folgende Inhalte angegeben werden:

  • Angaben zu den Medikamentendosen
  • die einzelnen Wirkstoffen des Medikaments
  • Dauer der Reise

Anschließend muss in Deutschland die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung beglaubigen. Mit diesem Dokument sind dann Reisende bei einer Reisedauer von bis zu 30 Tagen auf der sicheren Seite.

Ein Muster für eine Bescheinigung für Medikamente auf Reisen findest du auf der Seite des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Das Institut berät ausführlich über die Mitnahme von Arzneimittel in einzelne Länder.

mit Medikamenten auf Reisen
Medikamente in der Reiseapotheke

Mit Medikamenten auf Reisen – was gilt außerhalb der Schengen Staaten?

Leider besteht für Reiseziele außerhalb des Schengener Abkommens keine einheitliche Bestimmung für die Mitnahme starker Medikamente. Die Voraussetzungen können von Importgenehmigungen, einer Einschränkung der Menge bis hin zu einem kompletten Verbot reichen. In diesem Fall ist es ratsam, sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden. Diese informieren über die geltenden Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen.


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3 Kommentare zu “Mit Medikamenten auf Reisen: Nicht alles ist erlaubt!”
  1. Whereisramou

    Hallo,
    sehr guter Bericht! Also wir sind jetzt auch schon seit drei Jahren auf Reisen und haben uns mittlerweile unsere ganz persönliche Reiseapotheke zusammengestellt.
    Wenn es euch interessiert, dann schaut doch mal unser Video hierzu an 🙂
    Checkt einfach mal bei Youtube: Where.is.ramou und schaut nach unserer Reiseapotheke.
    p.s.: Hier findet ihr auch noch viel mehr zum Thema Reisen 🙂

  2. Gundula Schick

    Eine Bescheinigung vom Arzt ist auf jeden Fall zu empfehlen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt die entsprechenden Vorlagen online zum Download bereit. Hilfreiche Informationen zur Medikamenteneinfuhr in die USA finden Sie außerdem hier.

  3. Mädi

    Hallo, fliege nächstes Jahr in die USA, Rout 66.
    Manchmal habe ich so starke Migränen-Anfalle, dass ich ein starkes Mittel (Zoomig) benötige.
    Mich würde interessieren ob ich jetzt weitere Abklärungen brauche oder vom Arzt eine Bescheinigung?
    Wo kann ich mich da informieren?