31.07.2014

Mit Handicap oder pflegebedürftigen Angehörigen auf Reisen

Viele Menschen beschäftigen sich mit der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Das kann sehr kräftezehrend sein und eine kurze Auszeit vom Alltag tut allen Beteiligten gut. Doch was kann man tun, damit die Angehörigen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu Hause auch gut versorgt werden? Kann man vielleicht sogar mit den Pflegebedürftigen verreisen? Und was ist, wenn man selbst eine Behinderung hat und auf Reisen gehen möchte? Wir haben bei der Krankenschwester und Physiotherapeutin Josefine Wiggermann nachgefragt. Sie ist bei dem gemeinnützigen Reiseveranstalter Urlaub & Pflege e.V. für die Reiseplanung und –organisation zuständig. Außerdem kümmert sie sich um die pflegefachliche Vorbereitung und die Begleitung der Reisen als Reiseleitung.

Wenn man einen Angehörigen zu Hause betreut, ist es nicht so einfach zu sagen „Ich bin dann mal weg“. Aus organisatorischen Gründen und weil man mit seinem Gewissen kämpft. „Kann ich meinen Angehörigen wirklich in fremde Obhut geben?“. Wie wichtig ist es Ihrer Meinung nach, dass der Pflegende hin und wieder den Alltag hinter sich lässt?
Wir alle brauchen Auszeiten im Alltag, Zeit für uns und unsere eigenen Bedürfnisse. Dies gilt insbesondere für pflegende Angehörige. Pflege ist zeitintensiv und erfordert häufig auch körperliche Anstrengung. Pflege bedeutet, sich auf die Wünsche und Bedürfnisse eines anderen Menschen zu konzentrieren. Das macht viel Spaß, wenn es auch Zeiten für Rückzug und Selbstpflege gibt. Ich bin überzeugt davon, dass ich andere Menschen besser pflegen kann, wenn ich regelmäßige Pausen im Pflegealltag habe.

Wie bereitet man einen pflegebedürftigen Menschen am besten auf die bevorstehende Reise vor – sowohl für den Fall, dass er zu Hause bleibt als auch darauf, dass er mitreist?
Grundsätzlich hilft eine flexible Betreuung im Alltag auch bei der Vorbereitung einer Reise mit oder ohne Angehörige. Wenn der zu Pflegende die Betreuung durch verschiedene Personen bereits kennt, ist es auch leichter, dies während der Urlaubsreise eines Partners zu akzeptieren. Jemand, der Angehörige pflegt, sollte wenn möglich offen über die Belastung und über seinen Erholungsbedarf sprechen und seinen Angehörigen in die Reisevorbereitungen einbeziehen.
Wenn ein zu pflegender Angehöriger mit verreist, ist die sorgfältige Planung und Vorbereitung der Reise wichtig. Ich empfehle die Kontaktaufnahme  mit einer Reiseorganisation, die über Erfahrung mit barrierefreien Reisen verfügt. Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme können zum Beispiel örtliche Pflegeinformationsbüros geben.
Es ist wichtig vorab zu klären, welche Reiseform und welches Reiseziel den Wünschen und Möglichkeiten eines Gastes mit Unterstützungsbedarf  entsprechen. Welche Unterstützung wird auf der Reise benötigt? Ist ein barrierefreies Zimmer notwendig? Müssen spezielle Hilfsmittel bestellt werden? Durch eine gute Vorbereitung können viele Schwierigkeiten vermieden werden, die sich beim Wechsel in ein ungewohntes Umfeldes ergeben können.

Was müssen Menschen mit Behinderung bei der Planung einer Flugreise beachten?
Wichtig ist auch hier die gute Vorbereitung einer solchen Reise. Bei Erkrankungen sollte vorher mit dem Hausarzt besprochen werden, ob eine Flugreise zu empfehlen ist. Das Hotel am Reiseziel sollte über barrierefreie Zimmer, die den individuellen Bedürfnissen des Gastes entsprechen, verfügen. Der Urlaubsort sollte Ausflugs- und Freizeitmöglichkeiten bieten, an denen alle Reisenden teilnehmen können. Ich empfehle die Buchung über Anbieter, die sich mit barrierefreien Reisen auskennen. Viele Flughäfen informieren auf ihrer Webseite über das Unterstützungsangebot für Menschen mit Servicebedarf. Entscheidend ist es, diesen Unterstützungsbedarf und auch den konkreten Umfang schon bei der Flugbuchung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das Reisebüro oder die Fluglinie.
Mögliche Hilfen an Flughäfen: Parken auf Behindertenparkplätzen bei Vorliegen eines entsprechenden Ausweises, Betreuungsservice für das Einchecken, die Transfers auf dem Flughafen und für das „an Bord gehen“, Hilfen beim Gepäcktransport. Manche Flughäfen stellen gehbehinderten Menschen kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Liftmobile helfen, wenn der Einstieg über die Fluggastbrücke nicht möglich ist.

Gibt es Reiseveranstalter, die speziell Reisen mit behinderten Kindern anbieten?
Reisen mit behinderten Kindern bietet der Reiseveranstalter YAT-Reisen aus Paderborn an: Urlaub für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Sämtliche Kontaktdaten finden Sie unter yat-reisen.de

Welche Möglichkeiten gibt es, während der eigenen Urlaubsreise einen pflegebedürftigen Verwandten vorübergehend betreuen zu lassen?
Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten vorübergehende Pflegeaufenthalte an. Bei der Suche einer solchen Einrichtung können örtliche Pflegeinformationsbüros helfen. Einen ersten Überblick findet man im Internet über die Datenbank des Vincentz-Verlages unter altenheim-adressen.de
Ein besonderes Angebot im Rahmen der Kurzzeitpflege können Gäste des Vereins Urlaub & Pflege e.V. in Münster buchen: Die pflegebedürftigen Gäste wohnen dort in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und werden in Absprache von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Vereins auf Ausflügen begleitet. So wird der Kurzzeitpflegeaufenthalt zu einem Urlaubserlebnis.

Gibt es Unterstützung von den Krankenkassen, wenn man mit einem pflegbedürftigen Angehörigen verreist?
Es gibt verschiedene „Töpfe“, aus denen die Pflege am Urlaubsort finanziert werden kann. Welche Möglichkeiten in Frage kommen, hängt vom individuellen Anspruch ab und ist im Einzelfall zu klären. Grundsätzlich gilt: nicht der Urlaub wird bezuschusst, sondern die Pflege und/oder Betreuung während des Urlaubs. Ziel des Urlaubs ist, dass sich pflegende Angehörige erholen können. Daher ist es wichtig, dass Angehörige am Urlaubsort möglichst wenig oder nicht in die Pflege involviert sind. Die Pflegeleistungen während des Urlaubs müssen in der Regel von einem in Deutschland für die entsprechende Leistung anerkannten Pflegedienst erbracht werden. Im Ausland kann die Pflege durch eine deutsche Pflegeeinrichtung mit Niederlassungen im Ausland erfolgen. Daneben kann die Pflege durch die Mitnahme einer bei einem deutschen Pflegedienst beschäftigen Pflegekraft erfolgen. Folgende Leistungen kommen in Frage:

Sachleistungen:
Wenn zu Hause Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden, kann auch am Urlaubsort ein zugelassener Pflegedienst bestellt und die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Verhinderungspflege:
Verhinderungspflege wird für max. 1.550 Euro oder 28 Tage pro Kalenderjahr gezahlt. Sie ist dafür gedacht, dass bei Verhinderung einer privaten Pflegeperson z.B. während eines Urlaubs, die Mehrkosten für die Pflege in dieser Zeit abgedeckt werden können.

Kurzzeitpflege:
Kurzzeitpflege wird für max. 1.550 Euro oder 28 Tage pro Kalenderjahr gezahlt. Sie kann zusätzlich zur Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer anerkannten Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort. Die Abrechnung von Kurzzeitpflege in einem Hotel ist nicht möglich.

Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI:
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) haben Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese betragen je nach Schwere der Einschränkung 100 Euro oder 200 Euro monatlich. Da diese Leistungen angespart werden können und erst am 30.6. des Folgejahres verfallen, können sich hier unter Umständen erhebliche Beträge ansammeln, die auch für die Betreuung am Urlaubsort verwendet werden können. Voraussetzung hierfür ist die Übernahme der Betreuung durch eine dafür zugelassene Einrichtung.

Kann man demenzkranke Menschen mit auf eine Urlaubsreise nehmen? Oder wäre dies – aufgrund der ungewohnten Umgebung – eher schädlich für deren gesundheitliche Verfassung?
Die Entscheidung für die Reise eines demenzerkrankten Menschen sollte sehr individuell getroffen werden. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass der Betreuungsbedarf von Demenzkranken auf einer Reise größer ist, als zu Hause in der gewohnten Umgebung. Daher sollten pflegende Angehörige, die Erholung suchen, besonderen Wert auf die Betreuung durch geschulte Personen am Urlaubsort legen.
Viele demenzerkrankte Menschen profitieren von einer Urlaubsreise. Der Schwerpunkt hierbei liegt allerdings nicht im Erinnern der Urlaubserlebnisse, sondern im emotionalen Erleben während der Reise. Entspannung, Erholung und das Anknüpfen an frühere positive Begebenheiten sind hierbei wichtige Faktoren. Das kann zum Beispiel ein Strandspaziergang oder eine Schifffahrt genauso wie der Besuch eines Konzertes sein. Tagesrituale, wie gewohnte Mahlzeiten und Aktivitäten, sollten auch bei einer Urlaubsreise eingehalten werden. Sie helfen, in der unbekannten Umgebung ein Gefühl von Vertrautheit herzustellen.

Wenn ja, gibt es spezielle Reiseveranstalter für demenzkranke Menschen? Und wo finde ich diese?
Es gibt Reiseveranstalter und Hotels, die Reisen für dementiell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen organisieren und durchführen. Über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. kann man regionale Urlaubsangebote für demenzerkrankte Gäste und ihre Angehörigen finden. Das Hotel Landhaus Fernblick in Winterberg im Sauerland beispielsweise hat sich ganz auf die Bedürfnisse von dementiell erkrankten Gästen spezialisiert.
Wir von Urlaub & Pflege e. V. bieten drei Gruppenreisen jährlich für dementiell erkrankte Gäste an. Auf den Reisen sind erholungssuchende Angehörige willkommen. Die demenzerkrankten Gäste sind aber so betreut, dass sie auch allein verreisen können. Die Betreuung während der Reisen übernimmt von uns geschultes Betreuungspersonal.

Herzlichen Dank an Frau Wiggermann für die Beantwortung unserer Fragen!


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Ein Kommentar zu “Mit Handicap oder pflegebedürftigen Angehörigen auf Reisen”
  1. Pim

    Vielen Dank für diesen Artikel zur ambulanten Versorgung. Sie haben Recht, dass es viele Einschränkungen im Leben des Pflegers gibt. Du kannst nicht, wie du sagsts, einfach weggehen. Die zu betreuende Person hängt von Ihrer Pflege ab. Deshalb halte ich es für wichtig, ein Pflegeteam aus verschiedenen Angehörigen und Fachleuten zu bilden. https://www.drk-goslar.de/angebote/alltagshilfen/ambulante-pflege.html