04.12.2020

Wenn Kinder ohne Eltern reisen: Das gehört ins Gepäck!

Was wünschen sich Kinder im Urlaub? Neben Strand und viel Platz zum Rumtoben vor allem eines – andere Kinder zum Spielen! Praktisch, wenn der beste Freund oder die beste Freundin gleich mit in die Ferien kommt. Oder die Kinder dürfen mit Oma und Opa in den nächsten Urlaub mit. Wenn Kinder ohne Eltern reisen – die 3 wichtigsten Fragen und Antworten!

Frage 1: Alleinreisende Kinder – welche Papiere für die Einreise?

Im Alltag auch mit der eigenen Familie oftmals der erste Stolperstein: Sind alle Papiere der Mitreisenden gültig? Wer denkt, dass man innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums ohne einen Pass reisen darf, liegt falsch. Nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen sich ausweisen können.

Für Kinder unter 12 Jahren genügt in vielen Ländern der Kinderreisepass. In die USA darf man dagegen nur mit einem elektronischen Reisepass einreisen – egal, ob Klein oder Groß. Außerdem müssen alle Pässe bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein, daher unbedingt ausreichend Zeit einplanen, falls Sie neue Dokumente erst beantragen müssen.

Frage 2: Urlaub ohne Eltern – Reisevollmacht eingepackt?

Wer ein fremdes Kind in den Urlaub mitnimmt, braucht dazu die schriftliche Genehmigung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Die meisten Länder akzeptieren hier eine formlose Reisevollmacht, in einigen Ländern sollte diese notariell beglaubigt sein. Informationen hierzu geben das Auswärtige Amt oder die Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.

Mehr dazu finden Sie auch in unserer Checkliste Reisevollmacht.

Wichtig: Bei gemeinsamem Sorgerecht sollten Sie ebenfalls eine Vollmacht für die Reise einpacken, sobald Sie allein mit Ihrem Kind ins Ausland reisen.

Infos für Betreuungspersonen der Kinder: Was ist im Notfall zu tun?

Besonders mit Kindern ist schnell etwas passiert. Sei es nur ein kleines Malheur am Spielplatz oder doch eine größere Verletzung. Wenn Kinder ohne Eltern reisen, müssen die Betreuungspersonen umso besser vorbereitet sein.

  • Darf ihr Kind im Urlaub ärztlich behandelt werden? Auch für diesen Fall sollten Eltern vorsorgen und einen zusätzlichen Passus zur medizinischen Versorgung im Notfall in die Reisevollmacht aufnehmen.
  • Hat das ihr Kind Allergien, benötigt Medikamente oder welche Impfungen hat es bereits erhalten? Neben einer gut gefüllten, kindgerechten Reiseapotheke sollte man diese Infos für den Fall der Fälle schnell parat haben.
  • Wer die Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittskarten, Restaurantbesuche offen anspricht, vermeidet jede Menge Frust- und Konfliktpotenzial.
  • Bei Reisen in Deutschland darf die Krankenversichertenkarte im Reisegepäck nicht fehlen. Bei Auslandsreisen reicht diese jedoch nicht aus. Daher vor Reiseantritt unbedingt die Reisekrankenversicherung überprüfen: Wie ist das Kind versichert und wer übernimmt im Notfall die Kosten für einen Krankenrücktransport?

Frage 3: Aufsichtspflicht für Kinder – wer ist im Urlaub der „Boss“?

Die Grenzen abstecken ist mit Kindern im Alltag oft nicht leicht. Bei fremden Kindern umso mehr, denn hier schlüpft man plötzlich in die Rolle der Aufsichtsperson. Auch hier empfiehlt es sich bereits vor der Reise gemeinsam den Rahmen zu besprechen.

Der Gesetzgeber macht bei den Vorschriften zu den eigenen Kindern keinen Unterschied: So müssen etwa Erwachsene Kinder ihrem Alter entsprechend vor Gefahren warnen und sich vergewissern, dass die Ermahnungen verstanden worden sind. Es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle, das heißt es muss überprüft werden, ob sich die Kinder an die Regeln und Vereinbarungen halten.

Bei Kleinkindern, also unter Vierjährigen, gilt die ständige Aufsichtspflicht!


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3 Kommentare zu “Wenn Kinder ohne Eltern reisen: Das gehört ins Gepäck!”
  1. Anna

    Ich bin vor zwei Jahren mit meinen Neffen (damals 9 und 10) in die USA gefahren. Ein bisschen Muffensausen hatte ich schon, aber ich denke, dass wir gut vorbereitet waren. Wir haben auch hier daheim viel Kontakt, ich habe früher oft auf die beiden aufgepasst, wir unternehmen viel miteinander und ich bin damit Bezugs- und glücklicherweise auch Autoritätsperson (zumindest meistens! ;-)).
    Ich hatte eine Vollmacht beider Eltern dabei, für die sich aber niemand interessiert hat. Ein zufälliges Gespräch mit einem Bundespolizisten auf dem Rückflug ergab aber, dass es in der Tat sehr empfehlenswert ist, eine solche Vollmacht dabei zu haben, insbesondere wenn die Nachnamen nicht gleich sind!
    Was meine Neffen am Anfang nicht sooo toll fanden: Ich habe sie sanft gezwungen, jeden Abend ein Reisetagebuch zu führen. Immer im Wechsel, damit Papa und Mama je ein eigenes Exemplar haben konnten. Zunächst haben sie schon sehr gemurrt, aber als wir wieder daheim waren, waren sie ziemlich stolz, als sie die Tagebücher überreichen konnten! Und wir sind damit fast komplett um den Fernseher herum gekommen. 😉

  2. Simona Keller

    Fremde Kinder in den Urlaub mitzunehmen ist mit Sicherheit nicht jedermanns Sache, kommt aber häufiger vor als man denkt.
    Es kommt wie immer auf die individuelle Konstellation der befreundeten Familien an.

  3. Hans

    Welche Person bei klarem Bewusstsein wuerde jemals fremde Kinder in den Urlaub mitnehmen?!!