27.06.2014

Schon vor den Ferien in den Urlaub? Das kann teuer werden!

Pünktlich zum Ferienbeginn sind Flugtickets besonders teuer. Wieso also nicht einfach einen Tag vor den Ferien in den Urlaub fahren? Auch wenn die Idee noch so verlockend erscheinen mag, sollten Eltern darauf verzichten. Denn es droht nicht nur Ärger mit der Schule, sondern auch ein Bußgeld. Wieso Urlaub nicht als Ausnahme von der Schulpflicht gilt.

Deutsche Schulpflicht gilt auch bei Urlaub.

In Deutschland besteht – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – eine Schulpflicht. Das bedeutet, Kinder und Jugendliche müssen – ab und bis zu einem bestimmten Alter – eine Schule besuchen. Die Schulpflicht beginnt bei uns am ersten Schultag und endet am letzten. Deshalb ist auch der Start in den Urlaub – einen Tag vor offiziellem Ferienbeginn – ein Verstoß gegen diese Schulpflicht. Dabei wäre es so angenehm schon ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub aufzubrechen: So kann man endlos lange Staus umgehen und für Flüge zahlt man deutlich weniger, als während der Schulferien. Doch wenn Eltern das ohne Genehmigung der Schule tun, kann es teuer werden. Bußgelder bis zu 1.000 Euro können deswegen anfallen.

Sondergenehmigung von der Schule für den Urlaub

In der Praxis ist es nicht so einfach, eine Genehmigung für den Urlaub von der Schule zu bekommen. Da muss schon ein gravierender Grund vorliegen, um diesen Anträgen nachzugeben (z.B. ein Familienfest wie eine Hochzeit). Die meisten Schulen weisen darauf in jährlichen Rundbriefen explizit hin. Viele Schulen akzeptieren deshalb an den Tagen rund um die Ferien keine von den Eltern ausgestellten Krankmeldungen. Sie bestehen auf ein ärztliches Attest.

Zwar gibt es an den Flughäfen keine gezielte Jagd auf „Schulschwänzer“, aber bei der Passkontrolle zu Fernreisezielen können Polizeibeamte durchaus feststellen, ob da ein Kind unterwegs ist, das eigentlich noch die Schulbank drücken sollte. Über das drohende Bußgeld hinaus stellt sich natürlich die Frage, ob man mit solchen Flunkereien seinen Kindern ein gutes Vorbild sein kann.

Schulpflicht in anderen Ländern

In anderen Ländern wie beispielsweise USA, Frankreich oder Dänemark gibt es „lediglich“ eine Unterrichts- oder Bildungspflicht. Das heißt, die Vermittlung von Wissen ist für die Kinder dort nicht an den Besuch einer Schule gebunden. Wie und wo ein Kind seine Bildung erhält steht frei und wird nicht vom Staat vorgegeben.


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